Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Münster, Beschluss vom 16.05.2022, 5 B 137/21

Einordnung: Polizeirecht / Grundrechte

Konkret: Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I 1 GG und Art. 8 GG

Kernaussagen: Die offene Videoüberwachung des Breslauer Platzes in Köln ist rechtmäßig. Der mit der Videoüberwachung verbundene erhebliche Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist aus Gründen der Gefahrenabwehr gerechtfertigt, weil der Breslauer Platz ein Kriminalitätsschwerpunkt ist. Allerdings muss zum Schutze des Grundrechts aus Art. 8 GG die Videoüberwachung unterbrochen werden, wenn auf dem Platz eine Versammlung stattfindet.

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel