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OVG Münster, Beschluss vom 01.10.2020, 4 B 1444/20.NE

Das OVG Münster hat die Ladenöffnungsfreigaben für mehrere Sonntage in Gütersloh außer Vollzug gesetzt und erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der am 30.09.2020 ergangenen Neuregelung in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit geäußert.

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