Einordnung: Baurecht
Konkret: Zustandsverantwortlichkeit
Kernaussage: Der nicht tatsächlich ausgeübte (fiktive) Erbenbesitz nach § 857 BGB begründet keine Zustandsverantwortlichkeit.
Einordnung: Baurecht
Konkret: Zustandsverantwortlichkeit
Kernaussage: Der nicht tatsächlich ausgeübte (fiktive) Erbenbesitz nach § 857 BGB begründet keine Zustandsverantwortlichkeit.