Das OVG Lüneburg hat eine Regelung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit danach Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind.
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OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.07.2020, 13 MN 272/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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