Einordnung: Straßenrecht
Konkret: Tatbestandswirkung einer Sondernutzungserlaubnis / Festlegung einer Ortsdurchfahrt
Kernaussagen: Eine bestandskräftige Sondernutzungserlaubnis entfaltet bzgl. der rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung einer Sondernutzungsgebühr keine Tatbestandswirkung.
Die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße kann der Erschließung der anliegenden Grundstücke auch bei Vorhandensein einer nur einseitigen Bebauung dienen.
Das Problem wird in der RA 09/2021 behandelt.