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OVG Koblenz, Urteil vom 5.6.2024, 3 A 10684/23.OVG

Einordnung: Beamtenrecht

Konkret: Verfassungstreuepflicht

Kernaussagen: Eine Lehrerin, die mit Redebeiträgen während mehrerer Demonstrationen und einem Auftritt in den sozialen Medien gegen die einem jeden (aktiven) Beamten obliegende Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, verstoßen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen.

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