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OVG Greifswald, Urteil vom 07.09.2021, 1 L 9/12

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 8 GG / Verhältnismäßigkeit

Kernaussagen: Der von der Polizei veranlasste Überflug eines Protestcamps durch ein Kampfflugzeug der Bundeswehr im Tiefflug (150m bzw. 114m) im Zusammenhang mit dem G8-Gipfeltreffen im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig, weil er unverhältnismäßig in das Grundrecht aus Art. 8 I GG eingegriffen hat.

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