Einordnung: Grundrechte
Konkret: Art. 8 GG / Verhältnismäßigkeit
Kernaussagen: Der von der Polizei veranlasste Überflug eines Protestcamps durch ein Kampfflugzeug der Bundeswehr im Tiefflug (150m bzw. 114m) im Zusammenhang mit dem G8-Gipfeltreffen im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig, weil er unverhältnismäßig in das Grundrecht aus Art. 8 I GG eingegriffen hat.