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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.7.2023, OVG 4 S 11/23

Einordnung: Beamtenrecht

Konkret: Beamtenrechtliche Verfassungtreuepflicht

Kernaussagen: Der Dienstherr darf einen Polizisten im Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an der Verfassungstreue entlassen, wenn er zahlreiche Internetbeiträge der "Neuen Rechten" verfolgt und mehrere von ihnen gelikt hat, darunter solche, mit denen Moslems geschmäht und Pandemieschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus gleichgesetzt werden.

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