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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2020, 11 S 12.20

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22.03.2020 hinsichtlich der Untersagung sonstiger Ansammlungen und des Aufenthaltes im öffentlichen Raum rechtmäßig ist.

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