Das OVG Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen (sogenannte Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet entschieden, dass die Radwege vorläufig bleiben dürfen.
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OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2020, 1 S 116/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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