Einordnung: Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis
Konkret: § 693 BGB analog / Verwaltungsaktbefugnis
Kernaussagen: Wird durch die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Pkw ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet, hat der Verwahrer analog § 693 BGB einen Aufwendungsersatzanspruch für die Kosten, die er für notwendig erachten durfte.
Das beinhaltet jedoch nicht automatisch die Befugnis des Verwahrers, den Aufwendungsersatzanspruch durch Erlass eines Verwaltungsakts geltend zu machen.