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OVG Bautzen, Urteil vom 24.03.2021, 6 C 22/19

Einordnung: Polizeirecht

Konkret: Gefahrenprognose

Kernaussagen: Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass das Mitführen von gefährlichen Gegenständen mit beachtlicher Regelmäßigkeit in Gewalt- und „Rohheitsdelikte“ mündet und damit hiervon Gefahren für polizeilich geschützte Rechtsgüter ausgehen.

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