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OVG Bautzen, Beschluss vom 07.04.2020, 3 B 111/20

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARSCoV-2 und COVID-19 (Sächs-CoronaSchVO) vom 31.03.2020 ist rechtmäßig.

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