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OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.2020, 12 U 235/20

Einordnung: Zivilrecht / Versicherungsschutz

Konkret: Kfz-Versicherung: Fahrer riskiert beim Verlassen der Unfallstelle den Verlust des Kaskoschutzes

Kernaussagen: Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss.

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