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OLG Hamm, 13.06.2024, 10 W 3/23

Einordnung: Zivilrecht / Erbrecht

Konkret: Wirksames Testament auf der Intensivstation?

Sachverhalt:
In dem Fall ging es um die Herausgabe der Behandlungsakte eines Patienten, der kurz vor seinem Tod ein Testament auf der Intensivstation errichtet hatte. Die Frage war, ob das Testament unter den gegebenen Umständen wirksam sei und ob das Krankenhaus verpflichtet ist, die Behandlungsakte an die Erben herauszugeben. Die Erben benötigten die Akte, um den Geisteszustand des Verstorbenen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu prüfen.

Entscheidungsgründe:
Das OLG Hamm entschied, dass das Testament wirksam sei, da keine Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit vorlägen. Die Herausgabe der Behandlungsakte wurde als zulässig angesehen, da das Interesse der Erben an der Klärung des Geisteszustands des Verstorbenen überwiegt. Nach Auffassung des Gerichts überlagert in solchen Fällen das Erbrecht das postmortale Persönlichkeitsrecht, sofern keine gegenteiligen Hinweise zum Willen des Verstorbenen bestehen.

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