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OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.08.2021, 6 UF 120/21

Einordnung: Zivilrecht / Sorgerecht

Konkret: Eltern uneinig - Wer darf über Corona-Impfung eines 16-Jährigen entscheiden?

Kernaussagen: Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind i.S.d. § 630d BGB bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist eine Entscheidung nach § 1628 BGB herbeizuführen. Die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.

Die vorliegende Entscheidung betrifft nicht den Prüfungsstoff, dürfte aber von allgemeinem Interesse sein.

 

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