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OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2021, 3 U 42/21

Einordnung: Zivilrecht / Prämiensparvertrag

Konkret: Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages nach Erreichen der höchsten Prämienstufe

Kernaussagen: Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist eine ordentliche Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich. Ein Ausschluss des Kündigungsrechts ergibt sich weder aus einer in der Werbung verwendeten Musterrechnung noch aus einem auf dem Kontoauszug vermerkten Fälligkeitsdatum. Ein sachgerechter Grund für die Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen kann insbesondere in einem veränderten Zinsumfeld zu sehen sein.

Die vorliegende Entscheidung betrifft nicht den Prüfungsstoff, dürfte aber von allgemeinem Interesse sein.

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