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LG München I, Urteil vom 08.10.2021, 3 HK O 5593/20

Einordnung: UWG / Irreführung

Konkret: Zum Weiterverkauf von Tischreservierungen für Oktoberfest-Festzelt.

Kernaussagen: Eine Eventagentur darf Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der "Ochsenbraterei" nicht im Internet anbieten und veräußern. Das Angebot ist irreführend und verstößt gegen das UWG, da die Agentur ihren Kunden tatsächlich keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung gegenüber dem Gastronomiebetrieb, der das Festzelt betreibt, verschaffen kann. Der Betreiber verbietet in seinen AGB wirksam die Veräußerung der Tischreservierungen an kommerzielle Weiterverkäufer und stellt darin auch klar, dass er nicht verpflichtet ist, derart erworbene Tischreservierungen zur Verfügung zu stellen.

Das vorliegende Urteil ist praxisrelevant.

 

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