Einordnung: Zivilrecht / Anwaltshaftung
Konkret: Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung des Anwalts während Vergleichsverhandlungen
Kernaussagen:
Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten vor dem Abschluss eines Vergleichs die damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft erklären, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist. Dem Mandanten muss es somit möglich sein, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Voraussetzung dafür ist, dass er die Ausführungen und den Rat seines Anwalts auch versteht.
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