Einordnung: Zivilrecht / Arzthaftungsrecht
Konkret: Impfschaden: Kein Schadensersatz bei ausreichender Aufklärung über Risiken
Kernaussagen:
Einer Pflegeheim-Mitarbeiterin steht kein Entschädigungsanspruch gegen eine Impfärztin wegen eines behaupteten Impfschadens nach zwei Covid-19-Impfungen zu, wenn sie ordnungsgemäß über die Risiken der beiden verabreichten COVID-19-Impfungen aufgeklärt worden ist.
Die konkrete Aufklärung war in rechtlicher Hinsicht als ausreichend anzusehen. Ob die Klägerin den behaupteten Impfschaden tatsächlich erlitten hat, konnte vorliegend offenbleiben. Zu der streitigen Frage, ob ein solcher Impfschaden vorgelegen hat, wurde daher kein Beweis mehr erhoben.
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