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LG Frankenthal (Pfalz), 24.10.2024, 7 O 154/24

Einordnung: Zivilrecht / Zahlungsdienste

Konkret: Bank muss Sofort-Überweisung nach Betrug nicht zurückerstatten

Kernaussagen:
Wer einer bekannten Betrugsmasche („Hallo, ich habe eine neue Handynummer“) aufsitzt und der vermeintlichen „Tochter“ Geld per Sofort-Überweisung sendet, kann das Geld von der Bank nicht zurückverlangen. Ein Widerruf ist nämlich bei Echtzeit-Überweisungen nur bis zum Zugang der Freigabe bei der Bank möglich. Über das Internet erfolgt der Zugang in Sekundenbruchteilen. Danach könnten sich Bankkunden nur von der Freigabe lösen, wenn die Bank die Täuschung hätte bemerken müssen. Dafür war im konkreten Fall nichts ersichtlich.

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