Einordnung: Arbeitsrecht / Lohnanspruch
Konkret: Eine Lohnabrechnung ist keine Willenserklärung
Kernaussage: Lohnabrechnungen sind grundsätzlich keine rechtsgestaltenden Willenserklärungen, sondern reine Wissenserklärungen über bereits entstandene Ansprüche.
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wollte aus einer Lohnabrechnung einen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung ableiten, obwohl der zugrunde liegende Anspruch streitig war.
Lösung:
Das LAG stellt klar: Eine Lohnabrechnung begründet keine neuen Ansprüche, sondern gibt nur Auskunft über die Abrechnung bestehender Forderungen. Es handelt sich um keine Willenserklärung i.S. eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses. Bei Irrtum kann grundsätzlich keine Seite die andere am Inhalt der Mitteilung festhalten.
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