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EuGH, Urteil vom 17.12.2020, C-336/19

Einordnung: Europarecht / Grundrechte

Konkret: Glaubensfreiheit vs.Tierschutz

Kernaussagen: Die Mitgliedstaaten können zur Förderung des Tierwohls auch für eine rituelle Schlachtung eine Betäubung vorsehen, die umkehrbar und nicht geeignet ist, den Tod des Tieres herbeizuführen.

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