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EuGH, 04.10.2024, C-650/22

Einordnung: Arbeitsrecht / FIFA-Transferregeln

Konkret: FIFA-Transferregeln verstoßen teilweise gegen EU-Recht

Am 4. Oktober 2024 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Entscheidung C-650/22, dass zentrale Bestimmungen der FIFA-Transferregeln teilweise gegen EU-Recht verstoßen.

Sachverhalt:
Der Fall betraf den ehemaligen Fußballspieler Lassana Diarra, der nach der vorzeitigen Beendigung seines Vertrags mit Lokomotiv Moskau versuchte, bei einem neuen Verein (Sporting Charleroi) unter Vertrag zu kommen. Nach den FIFA-Regeln hätte er jedoch gemeinsam mit seinem neuen Verein eine Entschädigung an Lokomotiv Moskau zahlen müssen, da der Vertrag ohne berechtigten Grund beendet wurde. Dies verhinderte letztlich den Abschluss des neuen Vertrags.

Entscheidungsgründe:
Der EuGH entschied, dass die FIFA-Regeln, die Spieler und neue Vereine zur Zahlung von Entschädigungen zwingen, wenn der Spieler seinen Vertrag ohne berechtigten Grund beendet, eine unzulässige Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der EU darstellen. Diese Regeln würden Spieler und Vereine mit erheblichen finanziellen und sportlichen Risiken belasten, die unverhältnismäßig sind. Zudem behinderten sie den freien Wettbewerb zwischen den Vereinen, da die Möglichkeit eines Transfers stark eingeschränkt würde.

Das Gericht stellte klar, dass solche Regeln zwar dazu beitragen könnten, die Stabilität von Mannschaften zu gewährleisten, in diesem Fall aber weit über das Notwendige hinausgingen.

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