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EuG, 13.11.2024, T-426/23

Einordnung: Markenrecht / Unionsmarke

Konkret: Das Oval von Chiquita Brands kann nicht als Unionsmarke für frische Früchte geschützt werden

Kernaussagen:
Das Gericht ist der Ansicht, dass weder die Form noch das Farbschema Blau und Gelb der Marke Unterscheidungskraft verleihen. Die Form der Marke entspricht der einer einfachen geometrischen Figur (Abwandlung eines Ovals) ohne leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale. Zudem werden ovale Etiketten im Bananensektor häufig verwendet, da sie auf gebogenen Früchten leicht anzubringen sind. Folglich wird diese Form weder die Aufmerksamkeit des Publikums erregen können noch ihm ermöglichen, die betriebliche Herkunft der mit der Marke gekennzeichneten frischen Früchte zu erkennen.
Bei dem Farbschema handelt es sich nach den Feststellungen des Gerichts um eine im Handel mit frischen
Früchten häufige Kombination von Primärfarben, und seine Verwendung in der Marke macht diese nicht
besonders charakteristisch oder auffallend. Diese Farben sind daher nicht geeignet, diese Waren zu individualisieren.

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