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BVerwG, Urteil vom 7.11.2023, 3 C 8.22

Einordnung: Betäubungsmittelrecht / Grundrechte

Konkret: Recht zur Selbsttötung, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG

Kernaussagen: Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehene Versagung einer Erlaubnis für den Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung ist angesichts der Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar.

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