Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

BVerwG, Urteil vom 29.11.2023, 6 C 3.22

Einordnung: VerwR-AT

Konkret: § 41 II VwVfG

Kernaussagen: Einfaches Bestreiten reicht grundsätzlich aus, um Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG darzulegen.
Bestreitet der Adressat den Zugang, sind die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl vermeintlich nicht zugegangener Schreiben, für die es keine Erklärung gibt, reicht für sich genommen nicht aus, um von einer Schutzbehauptung auszugehen. Sie bietet aber einen Anlass für die Suche nach weiteren Anhaltspunkten in dieser Richtung.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel