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BVerwG, Urteil vom 27.09.2021, 8 C 31.20

Einordnung: Kommunalrecht

Konkret: Öffentlichkeit der Sitzung

Kernaussagen: Eine Verletzung des kommunalrechtlichen Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit durch fehlerhafte Vergabe eines Teils der Sitzplätze führt zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse führt, wenn die demokratische Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet war.

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