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BVerwG, Urteil vom 12.11.2020, 2 C 5.19

Einordnung: Verwaltungsprozessrecht / Grundrechte

Konkret: Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen eines erheblichen Grundrechtseingriffs

Kernaussagen: Eine Rechtsreferendarin kann eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat abverlangt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch – mit der Fortsetzungsfeststellungsklage – angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden ist.

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