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BVerwG, Urteil vom 09.06.2021, 8 C 32.20

Einordnung: Personenbeförderungsrecht (PBefG)

Konkret: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers

Kernaussagen: Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisherigen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeitpunkt der Übertragung noch besteht.

 

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