Einordnung: Personenbeförderungsrecht (PBefG)
Konkret: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Kernaussagen: Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisherigen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeitpunkt der Übertragung noch besteht.