Einordnung: Staatsorganisationsrecht
Konkret: Art. 23 II 2 GG
Kernaussagen: Die Bundesregierung hat die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages aus Art. 23 II 2 GG zum einen dadurch verletzt, dass sie diesen nicht umfassend und frühestmöglich über den Entwurf eines Krisenmanagementkonzepts für die Militäroperation „EUNAVFOR MED Operation SOPHIA“ im Mittelmeerraum informiert hat. Zum anderen hat die Bundesregierung nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ein an die damalige Bundeskanzlerin gerichtetes Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten vom 23.09.2015 nicht der Unterrichtungspflicht nach Art. 23 II 2 GG unterfällt.
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Dieses Urteil ist des Weiteren examensrelevant und erscheint im RA-Telegramm 11/2022.
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