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BVerfG, Beschluss vom 27.04.2021, 2 BvE 4/15

Einordnung: Europarecht

Konkret: Art. 23 II GG

Kernaussagen: Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 II 2 GG verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.

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