Einordnung: Europarecht
Konkret: Art. 23 II GG
Kernaussagen: Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 II 2 GG verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.