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BVerfG, Beschluss vom 21.12.2022, 2 BvR 378/20

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 2 II 1 i.V.m. Art. 1 I 2 i.V.m. Art. 6 I GG

Kernaussagen: Im Jahr 2005 verbrannte der Bruder des Beschwerdeführers in einer polizeilichen Gewahrsamszelle. In der Folge wurde ein verantwortlicher Polizeibeamter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Weitere Ermittlungsverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Beschwerdeführer sieht sich dadurch in seinem Recht auf effektive Strafverfolgung verletzt. Dem ist das BVerfG nicht gefolgt. Zwar steht ihm aus Art. 2 II 1 i.V.m. Art. 1 I 2 i.V.m. Art. 6 I GG
ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu. Die streitgegenständliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trägt diesem jedoch hinreichend Rechnung.

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