Einordnung: Grundrechte
Konkret: Art. 2 II 1, 6 II GG
Kernaussagen: Die Verfassungsbeschwerde eines für ein Kleinkind bestellten Verfahrensbeistandes bleibt erfolglos. Dieser hat sich dagegen gewandt, dass den Eltern das Sorgerecht wieder übertragen worden ist, obwohl der Verdacht im Raum stand, ein Elternteil oder beide Elternteile hätten das im Vorfallszeitraum rund vier Wochen alte Kind heftig geschüttelt. Das im Sorgerechtsverfahren als Beschwerdegericht zuständige Oberlandesgericht hat den zeitweiligen Entzug des Sorgerechts nicht aufrechterhalten, den Eltern aber Auflagen – insbesondere den Aufenthalt in einer Eltern-Kind-Einrichtung – erteilt, um der Gefahr zukünftiger Schädigungen des Kindes durch seine Eltern zu begegnen.