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BVerfG, Beschluss vom 10.5.2023, 2 BvR 390/21

Einordnung: Grundrechte / Verfassungsbeschwerde

Konkret: Beschwerdebefugnis / gegenwärtige Beschwer

Kernaussagen: Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der dem Einzelnen zur Verteidigung seiner Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte eingeräumt ist. Darüber hinaus hat sie die Funktion, das objektive Verfassungsrecht zu wahren und seiner Auslegung und Fortbildung zu dienen. Diese objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde ist dem vorrangigen Zweck des Grundrechtsschutzes jedoch untergeordnet.
Vergangene Beeinträchtigungen begründen eine gegenwärtige Betroffenheit, wenn eine Wiederholung des angegriffenen Hoheitsaktes zu befürchten ist, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwerwiegend ist und es um die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung geht, die beeinträchtigende Wirkung des hoheitlichen Verhaltens noch andauert oder die Beeinträchtigung des Beschwerdeführers so kurzzeitig ist, dass er eine Entscheidung des BVerfG nicht rechtzeitig erlangen kann.

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