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BVerfG, Beschluss vom 10.04.2019, 1 BvQ 28/20

Der Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, wird auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.

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