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BGH, Urteil vom 21.01.2021, I ZR 120/19

Einordnung: Zivilrecht / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Konkret: Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als sog. "Klickköder"

Kernaussagen: Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher - vermögensrechtlicher - Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Die Nutzung des Bildes eines Prominenten als "Clickbait" ("Klickköder") für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten greift in dessen Recht am eigenen Bild ein und verpflichtet das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr an den Prominenten.

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