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BGH, Urteil vom 12.7.2023, 1 StR 69/23

Einordnung: Strafrecht / in dubios pro reo

Konkret: Im Zweifel durch Notwehr gerechtfertigt

Kernaussagen:
Zur Begründung des Freispruchs im konkreten Fall hatte das LG ausgeführt, der Angeklagte sei nicht ausschließbar durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt gewesen.
Die gegen den Freispruch gerichtete Revision des Generalbundesanwalts wies der BGH zurück.
Wenn sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren oder äußeren Geschehens trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen nicht getroffen werden können, so darf sich dies nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken. Es ist vielmehr von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt. Dies gilt auch dann, wenn aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht eindeutig auszuschließen sind, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel bleiben, ob die Tat gerechtfertigt ist oder nicht.

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