Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

BGH, Urteil vom 12.12.2023, VI ZR 77/23

Einordnung: Zivilrecht / Mitverschulden bei § 7 StGB

Konkret: Müllabfuhr: Kollision mit Mülltonne

Kernaussagen:
Der Klägerin steht gegen den Beklagten als Halter des Müllabfuhrfahrzeugs ein Schadensersatzanspruch aus § 7 StVG zu, da das Fahrzeug der Klägerin "bei dem Betrieb" des Müllabfuhrfahrzeugs beschädigt worden ist. Die Gefahr, die von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, ist dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs zuzurechnen.

Der Müllwerker hat einen schuldhaften Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO begangen, weil er hinter dem Müllabfuhrfahrzeug einen Müllcontainer quer über die Straße schob, ohne auf den Verkehr zu achten. Allerdings ist auch der Fahrerin des Pkw ein Verstoß gegen die StVO vorzuwerfen, was bei der Haftungsquote zu berücksichtigen ist.
Wer an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, darf daher nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen. Er muss damit rechnen, dass Müllwerker plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortreten. Lässt sich ein ausreichender Seitenabstand zum Müllabfuhrfahrzeug, durch den die Gefährdung eines Müllwerkers vermieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit gem. § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann.

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.

Die examensrelevanten Bereiche des Zivilrechts werden „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Zivilrecht von Jura Intensiv dargestellt.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel