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BGH, Urteil vom 04.02.2021, III ZR 7/20

Einordnung: Zivilrecht / Deliktsrecht

Konkret: Schadensersatz wegen betrügerischen Anlagemodellen nach dem Schneeballsystem

Kernaussagen: Ist vorhersehbar, dass bei einem Anlagemodell die den Anlegern versprochene Rendite nicht aus den Erträgen des Anlageobjekts, sondern aus den Einlagen weiterer Anleger bedient werden wird (sog. Schneeballsystem), erfüllt dies regelmäßig sowohl die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB als auch diejenigen eines Eingehungsbetrugs gem. § 823 IIBGB i.V.m. § 263 StGB.

Mit der hier ausgewählten Entscheidung wollen wir zeigen, dass auch bei „exotischen“ Themen am Ende „altbekannte“ Anspruchsgrundlagen - hier aus dem Deliktsrecht - die Lösung liefern. Also in der Klausur nicht erschrecken, wenn ein Sachverhalt etwas vom Standard abweicht. Näheres zum Deliktsrecht für Fortgeschrittene im Skript Crashkurs Zivilrecht.

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