Einordnung: Strafrecht / Volksverhetzung
Konkret: Holocaustleugnung in Schreiben ans Finanzamt ist nicht strafbar
Kernaussagen:
In der Entscheidung des BGH ging es um die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung. Die Angeklagte hatte den Holocaust in einem Schreiben an das Finanzamt geleugnet, aber der BGH bestätigte den Freispruch. Der Volksverhetzungstatbestand sei nicht erfüllt, da das Schreiben nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich war und kein öffentliches Verbreiten vorlag, wie es § 130 StGB verlangt. Die Beweiswürdigung des Landgerichts wies keine Rechtsfehler auf.
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