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BGH, 25.09.2024, XII ZB 244/22

Einordnung: Zivilrecht / Familienrecht

Konkret: Online-Eheschließung ist unwirksam

Kernaussagen:
Gemäß Art. 13 IV 1 EGBGB kann eine (verschiedengeschlechtliche) Ehe im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Danach müssen die Erklärungen der Eheschließenden vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden.
Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossene Ehe ist folglich unwirksam.

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