Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

BGH, 07.05.2024, 4 StR 85/24

Einordnung: Strafrecht / Brandstiftungsdelikte

Konkret: Inbrandsetzen tatbestandsfremder Objekte

Sachverhalt:
Der Angeklagte setzte einen aus Holzpaletten bestehenden und mit Verpackungsmaterialien – Papier und Pappkartons – gefüllten Kasten, der unmittelbar neben den Schaufenstern eines Lebensmittelgeschäfts aufgestellt war in Brand.

Der Brand griff auf das Gebäude über, was der Angeklagte gebilligt hatte.

Lösung:
Nach BGH wurde § 306 I Nr. 1 StGB verwirklicht. Dass „originär“ nur der Kasten angezündet wurde, sei unschädlich. Der BGH:
"Der Tatbestand des § 306 I StGB erfordert nach seinem Wortlaut lediglich, dass der an einem der Schutzobjekte des § 306 I StGB eingetretene Zerstörungserfolg auf eine Brandlegung zurückzuführen ist.
Tatbestandlich erfasst sind auch Fälle, in denen der Täter ein anderes als das durch § 306 I StGB geschützte Tatobjekt in Brand setzt, wenn nur der an dem Schutzobjekt eingetretene Zerstörungserfolg auf diese Brandlegung zurückzuführen ist.“

Die Brandstiftungsdelikte werden ausführlich im INTENSIV-Skript Strafrecht BT III und „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Strafrecht von Jura Intensiv dargestellt. Einen guten Begleiter für die Vorlesung stellen unsere KOMPAKT-Skripte dar.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel