Einordnung: Arbeitsrecht / Befristung
Konkret: "Ligaklausel" im Arbeitsvertrag eines Handballtrainers unwirksam
Sachverhalt:
Das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 1. Oktober 2024 (Az. 3 Ca 728/24) betraf die Unwirksamkeit einer sogenannten "Ligaklausel" im Arbeitsvertrag eines Handballtrainers. Der Kläger war seit Juli 2022 als Trainer für die erste Mannschaft des Bergischen Handball Clubs (BHC) tätig. In seinem Arbeitsvertrag war eine Klausel enthalten, die vorsah, dass der Vertrag nur für die Dauer der Zugehörigkeit des Clubs zur 1. Handball-Bundesliga gilt und bei einem Abstieg automatisch endet.
Urteil:
Das Gericht erklärte diese Befristung als unwirksam, da sie aufgrund mangelnder Bestimmtheit gegen die arbeitsrechtlichen Vorschriften verstößt. Die Bedingung war unklar und intransparent, was dazu führte, dass der Bedingungseintritt, nämlich der Abstieg, nicht eindeutig bestimmbar war. Die Entscheidung stärkt damit die Position von Arbeitnehmern, die durch unklare Klauseln im Arbeitsvertrag benachteiligt werden könnten.
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