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ArbG Siegburg, Urteil vom 23.06.2022, 3 Ca 2171/21

Einordnung: Arbeitsrecht / Kündigung

Konkret: Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Kernaussagen: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt. Im streitgegenständlichen Zeitraum durfte aufgrund der Gesetzeslage der Betrieb nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten betreten werden. Der wichtige Kündigungsgrund gem. § 626 I BGB ist dadurch gegeben, dass der Kläger über seinen Impfstatus getäuscht und damit erheblich gegen die sich aus § 241 II BGB ergebenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Beklagten verstoßen und deren Vertrauen in seine Redlichkeit zerstört hat.

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Diese Entscheidung ist klausur- und praxisrelevant.

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