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AG München, Urteil vom 31.07.2019,417 C 4799/19

Eine massive Störung des Hausfriedens durch den Mieter kann den Vermieter berechtigen, die Wohnung zu kündigen. Eine solche Störung des Hausfriedens kann etwa dann vorliegen, wenn der Mieter betrunken herumschreit, Mitmieter in bedrohlicher Art und Weise beschimpft und diese deshalb aus Angst ihre Wohnung nicht mehr verlassen, wenn sich der Nachbar im Treppenhaus aufhält.

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