Einordnung: Strafrecht / Schaden beim Betrug
Konkret: Schaden beim sog. Anstellungsbetrug
Kernaussagen: Erschleicht ein Nichtjurist durch Vorlage gefälschter Examenszeugnisse eine Anstellung als Rechtsanwalt, entsteht dem Arbeitgeber ein (Gefährdungs-)Schaden in Höhe des vereinbarten Bruttolohns. Die Grundsätze für die Erschleichung einer Beamtenstellung gelten entsprechend.
Die Dienstbezüge des Beamten sind beamtenrechtlich kein Entgelt für die Dienstleistungen des Beamten, sondern werden aufgrund der Fürsorgepflicht gewährt (sog. „Alimentationsgedanke“).
Ein Vermögensschaden ist demzufolge dann gegeben (vgl. BGH, 3 StR 221/18, RA 2020, 48), wenn
- der Beamte mangels fachlicher Fähigkeiten die von ihm erwarteten Leistungen nicht erbringen kann,
- der Täter trotz ordnungsgemäßer Leistungen persönlich einer derartigen Stellung unwürdig erscheint,
- der Täter die (nach der LaufbahnVO) erforderliche Vorbildung fehlt.