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AG München, Urteil vom 23.11.2020, 231 Js 185686/19

Einordnung: Strafrecht / Schaden beim Betrug

Konkret: Schaden beim sog. Anstellungsbetrug

Kernaussagen: Erschleicht ein Nichtjurist durch Vorlage gefälschter Examenszeugnisse eine Anstellung als Rechtsanwalt, entsteht dem Arbeitgeber ein (Gefährdungs-)Schaden in Höhe des vereinbarten Bruttolohns. Die Grundsätze für die Erschleichung einer Beamtenstellung gelten entsprechend.

Die Dienstbezüge des Beamten sind beamtenrechtlich kein Entgelt für die Dienstleistungen des Beamten, sondern werden aufgrund der Fürsorgepflicht gewährt (sog. „Alimentationsgedanke“). 

Ein Vermögensschaden ist demzufolge dann gegeben (vgl. BGH, 3 StR 221/18, RA 2020, 48), wenn

-      der Beamte mangels fachlicher Fähigkeiten die von ihm erwarteten Leistungen nicht erbringen kann,

-      der Täter trotz ordnungsgemäßer Leistungen persönlich einer derartigen Stellung unwürdig erscheint,

-      der Täter die (nach der LaufbahnVO) erforderliche Vorbildung fehlt.

Der Anstellungsbetrug ist ein „Klassiker“ und wurde jüngst im Termin Juni 2020 in Hessen und NZW  im 1. Examen geprüft. Die BGH-Entscheidung war rechtzeitig vor dem Examenstermin in der Ausbildungszeitschrift RA. Ansonsten behandeln wir das Thema im Skript Crashkurs Strafrecht und - ausführlicher - im Intensiv-Skript Strafrecht BT I.

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