Zivilrecht, 2. Examen, Hessen, Termin September 2018, Klausur ZR III
In der Anwaltsklausur aus Klägersicht hatten die Kandidaten zwei Mandate zu erledigen. Gefordert waren jeweils Gutachten zur Erfolgsaussicht einer Klage. Das zweite Mandat betraf eine einfache Aufgabe aus dem Arzthaftungsrecht.
Dem Sachverhalt des zweiten Mandats lag das Urteil des OLG Frankfurt, RA 07/2018, S. 341 zugrunde.