Zivilrecht, 2. Examen, Hessen, Termin Mai 2019, Klausur Z I
Anzufertigen war in der Z-I-Klausur ein Urteil, bestehend aus Klage und Widerklage. Inhaltlich ging es in der Klage um den „Tanzkönig-Fall“ aus dem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 02.08.2017, 13 U 222/16. Diese Entscheidung zu den Auswirkungen einer freiwilligen Selbstgefährdung im Zivilrecht wurde in der RA 11/2017 auf Seite 564 besprochen. In der Buchhandlungsversion des Buches Crashkurs Zivilrecht wird sie auf Seite 149 in der Kursversion auf Seite 171 dargestellt.