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Examenstreffer Zivilrecht, 2. Examen, Hessen, Januar 2021, Klausur AW

Examenstreffer Zivilrecht, 2. Examen, Hessen, Januar 2021, Klausur AW

Im Jahr 2020 hatte der BGH seine Rechtsprechung zur Frage geändert, ob Verbrauchern, die eine Bürgschaft für einen Kredit eines Dritten übernehmen, ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zusteht. In seinem Urteil vom 22.09.2020, XI ZR 219/19, lehnte der BGH dies mit ausführlicher Begründung ab. Dieses Urteil haben wir in der Dezemberausgabe der RA 2020 auf Seite 617 ausführlich erläutert. Die Inhalte des Urteils waren Kernthema der AW-Klausur im 2. Staatsexamen in Hessen im Januar 2021.
 
Die auch für das 1. Examen relevante Thematik wird im Examenskursprogramm in der Abwandlung des Falles "Drum prüfe, wer für Papi bürgt" besprochen..

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